Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.04.2026 Befreiender Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025
10.04.2026
Hinweis nach §§ 291, 292 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025
26.01.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025
21.07.2025 Befreiender Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
29.10.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
19.10.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
24.10.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022
29.11.2021 Befreiender Konzernabschluss gem. § 292 HGB zum Geschäftsjahr vom 29.03.2020 bis zum 03.04.2021
02.11.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021
08.03.2021 Befreiender Konzernabschluss gem. § 292 HGB zum Geschäftsjahr vom 31.03.2019 bis zum 28.02.2020
05.03.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020
01.04.2020
Neueintragungen